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Unmanned Aerial Vehicles, Quadrocopter, Multicopter oder ganz einfach Drohnen – die kompakten Fluggeräte werden immer beliebter. Aber welche Voraussetzungen müssen Piloten in Baden-Württemberg erfüllen? Gibt es einen Drohnen-Führerschein? Wo liegen die Unterschiede zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung? Und braucht man wirklich eine Haftpflichtversicherung?

Als Kind träumte ich immer von einem ferngesteuerten Flugzeug. Allerdings sind solche Modellflugzeuge in der Handhabung recht komplex und keinesfalls ein Spielzeug. Am Ende beschränkte ich mich dann doch auf ein ferngesteuertes Auto. Die Jahre vergingen und plötzlich zeigte Parrot auf der CES 2010 die AR.Drone, eine kompakte und vor allem erschwingliche Drohne, die sich per Smartphone-App steuern ließ.

Gefühlt war das der Startschuss für den Drohnen-Hype, der inzwischen die ganze Welt erfasst hat. Drohnen sind (vergleichsweise) einfach in der Handhabung, brauchen keine Start- und Landebahn und lassen sich gerade im Einsteiger-Bereich bequem per Smartphone steuern. Wer ausschließlich aus Spaß an der Freude fliegt, unterliegt zudem kaum gesetzlichen Regulierungen. Wo früher ein Spielzeugauto unter dem Weihnachtsbaum stand, findet man heutzutage eine Drohne.

Das Problem an der Sache: Immer mehr Menschen kaufen eine Drohne, ohne sich vorab über das Thema zu informieren. Sie starten ohne den notwendigen Versicherungsschutz, fliegen über fremde Grundstücke oder dringen in Sperrzonen ein. Die Zwischenfälle häufen sich und die Politik sieht sich genötigt zu handeln, wie die ab dem 1. April 2017 in Kraft tretende Drohnen-Verordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zeigt.

Ich habe für Euch die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt (Stand März 2017).

Wer darf eine Drohne kaufen?

Jeder kann Drohnen kaufen – ganz egal, ob eine Spielzeug-Drohne für 70 Euro oder einen professionellen Quadrocopter für 7000 Euro.

Braucht man eine Genehmigung um eine Drohne zu fliegen?

Nutzt ihr die Drohne privat und fliegt nur in Sichtweite, dann könnt ihr bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm ohne Genehmigung abheben. Zum Vergleich: Eine DJI Mavic Pro wiegt 750 Gramm, eine hochprofessionelle DJI Inspire 2 (die bis zu 7000 Euro kosten kann) bringt es auf maximal 4 Kilogramm.

Nutzt ihr die Drohne gewerblich, braucht ihr eine Aufstiegsgenehmigung vom jeweiligen Bundesland. In Baden-Württemberg wurde diese inzwischen durch eine Allgemeinverfügung ersetzt. Diese gilt „für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einer Gesamtmasse von maximal 10 Kilogramm ohne Verbrennungsmotor bis zu einer maximalen Höhe von 100 Metern über Grund.“ Die Allgemeinverfügung kann hier heruntergeladen und muss ausgefüllt an das Regierungspräsidium in Stuttgart geschickt werden.

Hebt man mit mehr als 10 Kilogramm ab, überschreitet die Grenze von 100 Metern oder möchte an Orten mit erhöhtem Gefährdungspotential fliegen (Kraftwerke, Industrieanlagen etc.), bedarf es einer Einzelerlaubnis. Diese findet ihr hier.

Braucht man einen Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)?

Derzeit gibt es keine genormten und allgemein anerkannten Prüfungen, um die Flugtauglichkeit nachzuweisen. Einzelne Bundesländer fordern zwar Kenntnisnachweise in Form von Schulungszertifikaten, allerdings gibt es keine konkreten Regeln, wie diese Nachweise auszusehen haben und wer diese erteilen darf.

In Baden-Württemberg ist im Rahmen der Allgemeinverfügung kein Nachweis notwendig, allerdings erklärt man mit der Unterzeichnung selbiger, „dass ich mich eingehend mit den technischen und betrieblichen Anforderungen an das verwendete Fluggerät vertraut gemacht habe und über eine ausreichende Befähigung zur sicheren Bedienung des unbemannten Luftfahrtsystems verfüge.“

Brauche ich eine spezielle Haftpflichtversicherung?

Unabhängig davon, ob ihr eure Drohne privat oder gewerblich nutzt, ist diese Frage mit einem großen JA! zu beantworten. Eine private Haftpflichtversicherung deckt durch eine Drohne verursachte Schäden in aller Regel nicht ab (ein Anruf bei der Versicherung verschafft Klarheit!). Gerade Hobby-Piloten, die für ihre Drohne nur 200 Euro bezahlt haben und diese als Spielzeug ansehen, neigen dazu, eine Haftpflichtversicherung als überflüssig abzutun. Man fliegt ja ohnehin nur über dem eigenen Grundstück. Das kann man so machen, sollte aber bedenken, dass schon ein unerwarteter Windstoß oder Bedienfehler die Drohne auf die Straße befördern kann – und wenn deshalb ein Auto in den parkenden Porsche 911 vom Nachbarn kracht, wird es richtig teuer.

Wer gewerblich fliegt, bekommt ohne eine Haftpflichtversicherung erst gar keine Aufstiegsgenehmigung. In der Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg heißt es dazu: „Es wird versichert, dass für die Regulierung von Personen- und Sachschäden eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften §§ 37 Absatz 1a), 43 LuftVG i.V.m. § 101 ff LuftverkehrsZulassungs-Ordnung (LuftVZO) besteht.“

Was muss man sonst noch wissen?

Flüge sind nur in Sichtweite erlaubt und über Menschenansammlungen, Unglücksorten und Katastrophengebieten grundsätzlich verboten. Weitere Einschränkungen gibt es bei Nachtflügen, über Naturschutzgebieten und innerhalb geschlossener Ortschaften sowie bei der gewerblichen Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen (Stichwort „Datenschutz“).

Alle Details dazu findet ihr im ausführlichen FAQ von Dronecamp.de.

Die neue Drohnenverordnung ab April 2017

Am 10. März hat der Bundesrat eine neue Drohnenverordnung beschlossen, durch die sich sowohl für Hobby-Piloten als auch gewerbliche Nutzer einiges ändert:

  • Kennzeichnungspflicht: Modelle, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen mit einer feuerfesten Plakette (Name und Adresse des Inhabers) gekennzeichnet sein.
  • Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Modellen, die weniger als 5 Kilogramm wiegen, ist künftig keine Erlaubnis mehr erforderlich.
  • Kenntnisnachweis: Besitzer von mehr als 2 Kilogramm schweren Drohnen müssen besondere Kenntnisse nachweisen – entweder über eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle oder die Einweisung durch einen Luftsportverband. Größere Drohnen über 5 Kilogramm benötigen zusätzlich eine spezielle Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Wie die „Prüfung“ im Detail aussehen wird, ist noch unklar. Der Kenntnisnachweis ist deshalb voraussichtlich auch erst ab dem 1. Oktober erforderlich.
  • Höhenflüge verboten: Alles was über 100 Meter fliegt, ist verboten. Es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahmegenehmigung vor. Zudem dürfen Drohnen nur in Sichtweite des Piloten fliegen. Bemannte Flugzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt. Untersagt sind Flüge über besonders sensiblen Gebieten – etwa im An- und Abflugbereich von Flughäfen oder Einsatzorten der Polizei. Auch der Überflug von Wohngebieten wird verboten.
  • Erleichterungen im gewerblichen Einsatz: Für gewerbliche Nutzer wird der Einsatz von Drohnen dagegen einfacher. So soll das aktuell bestehende Betriebsverbot „außerhalb der Sichtweite“ aufgehoben werden. Unbemannte Flugsysteme können dann auch längere Routen vollautomatisiert fliegen. Außerdem entfällt das Erfordernis, einzelne gewerbliche Flüge von Drohnen über 5 Kilo im Vorfeld zu genehmigen.

Weitere Infos gibt’s hier.

Tipps für angehende Drohnen-Piloten

Der Anlass für diesen Artikel war, dass ich mir erst kürzlich eine Drohne für den gewerblichen Einsatz gekauft habe und mich auf unzähligen Seiten über all das informieren musste, was ich oben für euch zusammengefasst habe. Abschließend möchte ich all denjenigen, die darüber nachdenken, sich eine Drohne (für den gewerblichen Einsatz) zu kaufen, noch ein paar Tipps an die Hand geben:

Welche Drohne ist die richtige?

Pauschal kann man das natürlich nicht sagen, allerdings sehe zumindest ich aktuell keine nennenswerten Alternativen zum chinesischen Hersteller DJI. Eine DJI Inspire 2 dürfte für die meisten wohl aufgrund des Preises nicht infrage kommen, also bleiben noch Phantom 4 Pro und Mavic Pro.

Im Internet toben wilde Diskussionen, welche der beiden Drohnen denn nun die bessere ist. Ich mach es kurz: Die DJI Phantom 4 Pro ist wesentlich größer, hat etwas bessere Flugeigenschaften und auch die Kamera kann bei schlechten Lichtverhältnissen eher überzeugen. Die DJI Mavic Pro ist dagegen out-of-the-box startbereit und im zusammengeklappten Zustand kaum größer als eine Hand. Zudem liefert die 4K-Kamera mit Stabilisierung erstklassige Ergebnisse, die sich durchaus auch für professionelle Videoproduktionen eignen.

Ich habe mich am Ende für die DJI Mavic Pro entschieden, da mir persönlich die kompakte Bauweise wichtiger war, als eine minimal bessere Kamera.

DJI Mavic Pro - Drohne

Sollte ich ein Pilotentraining oder andere Kurse absolvieren?

Torsten aka. Pixelaffe aka. Mister Dronecamp hat mir ganz am Anfang den Tipp gegeben, mich bei SafeDrone anzumelden und dort die (kostenlose) Basisschulung zu absolvieren. Das kann ich nur jedem empfehlen. Man macht einen Übungskurs, legt danach eine Prüfung mit 40 Fragen ab und erhält ein Zertifikat. Das Safe Drone Online-Training vermittelt – in einer optisch sehr ansprechenden Form – die theoretischen Grundlagen, die man als Pilot einer Drohne benötigt.

Was die Flugpraxis angeht, lohnt sich ein Blick auf das Angebot von Dekra Aviation und die DJI New Pilot Experience. Abraten würde ich dagegen von Anbietern, die mit irgendwelchen anerkannten Nachweisen werben und eintägige Seminare für mehrere hundert Euro verkaufen. Der Punkt ist einfach der: Es gibt keinen einheitlichen und allgemein anerkannten Drohnen-Führerschein. Zumindest noch nicht. Wer es sich zutraut, kann auch einfach den DJI-Trainingsguide herunterladen und auf einem offenen Feld üben.

Ohnehin bleibt abzuwarten, wie der „offizielle“ Drohnenführerschein aussehen wird.

Bei welchem Anbieter sollte ich die Haftpflichtversicherung meiner Drohne abschließen und wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Ich habe zunächst bei meinem Versicherungsvertreter nach einem Angebot gefragt und es dann mit den Tarifen der DMO und dieser Übersicht verglichen.Wichtige Unterschiede: Nur eine Drohne versichert vs. mehrere Drohnen versichert, Versicherungsschutz innerhalb Europas vs. Versicherungsschutz weltweit (außer USA), gewerbliche Vermietung erlaubt vs. gewerbliche Vermietung nicht erlaubt.Wenn ihr diese Fragen für euch beantwortet habt, ist die Deckungssumme an der Reihe. 950.000 Euro sind Pflicht. Danach folgen 1,5 Millionen Euro, 3 Millionen Euro, bis hin zu 10 Millionen Euro. Der Jahresbeitrag schwangt zwischen 140 Euro und 450 Euro. Wer primär über Felder und Wiesen fliegt, dürfte mit den 950.000 Euro hinkommen, wer Aufnahmen für Industrieunternehmen machen möchte, sollte eher zu 3 Millionen Euro oder mehr greifen. In diesem Kontext ist eine individuelle Risikoabwägung erforderlich.

Ihr habt weitere Fragen? Dann her damit! ;)