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2015 ist in wenigen Tagen Geschichte. In einem dreiteiligen Jahresrückblick erinnern wir noch einmal an die Höhepunkte des Jahres in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Ereignisse von Mai bis August.

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Microsoft kauft im Juni 2015 das Berliner Start-up 6Wunderkinder (Bild: Wunderlist)

Apple kauft Metaio, Microsoft kauft 6Wunderkinder

Es ist nicht unüblich, dass Apple hin und wieder kleinere Technologiefirmen kauft. Bemerkenswert wird es, wenn die Firmen aus Deutschland stammen. So übernahmen Ende Mai die Kalifornier das Münchener Augmented-Reality-Unternehmen Metaio. Bislang hatte die Firma hochwertige Lösungen für Unternehmen angeboten, um Bilder oder Videos mit computergenerierten Zusatzinformationen oder virtuellen Objekten zu ergänzen. Welche Pläne Apple mit dem Zukauf verfolgt, gab das Unternehmen nicht bekannt.

Auch Microsoft fand Gefallen an einem deutschen Startup: Am 2. Juni kaufte das Unternehmen das Start-up 6Wunderkinder für angeblich 200 Millionen Dollar. Die Berliner hatten sich auf digitale To-do-Listen spezialisiert. Mit der App Wunderlist lassen sich Aufgaben und Notizen zwischen mobilen Geräten und dem PC austauschen und verwalten. Die App hatte zuletzt über 13 Millionen Nutzer.

Hackerangriff auf Bundestag

Knapp vier Tage lang war der Deutsche Bundestag offline, nachdem das Ausmaß eines Hackerangriff erkannt wurde. Die erste Meldung über den Hack des „Parlakom“ gab es am 15. Mai. Erst am 19. Juni bestätigte die Bundestagsverwaltung den „Abfluss von E-Mails“. Die Hinweise auf Angreifer aus Russland verhärten sich. Rund drei Monate dauerte es, bis klar war: Das System, mit dem 20.000 Rechner verbunden sind, ist nicht mehr zu retten. Um dem Trojaner keine Chance zu geben, künftig wieder aktiv zu werden, wurde das System komplett neu aufgesetzt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) startete im Mai 2013 das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Business Angels können sich 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstatten lassen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Startups beteiligen. Bis zum 31. August ist es so gelungen, 100 Millionen Euro Wagniskapital zu mobilisieren.

Nach 16 Auktionstagen und 181 Bieterrunden endete am 22. Juni die Versteigerung der Funkfrequenzen für mobiles Breitband durch die Bundesnetzagentur. Am Ende kamen knapp 5,1 Milliarden Euro zusammen. Gut 1,33 Milliarden Euro stehen davon für den Breitbandausbau zur Verfügung.

IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft

Am 25. Juli trat das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ müssen Sicherheitsvorfälle, etwa Hackerangriffe, künftig beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Der Branchenverband Bitkom schätzt die Kosten der Meldepflicht für die deutsche Wirtschaft auf 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Diskutiert wird seitdem, ob das Gesetz weit genug reicht. Außerdem setzte eine Kontroverse über die IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltung ein.

Seit dem Jahr 2008 ist gesetzlich geregelt, wie viel Geld die Verwertungsgesellschaften VG Wort und die VG Bild-Kunst pro verkauftem Drucker erhalten. Doch für den Zeitraum 2001 bis 2007 stritten sich der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften bis zum 24. Juli. Der Kompromiss, der den Streit zu beenden half, legte fest, dass Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro rückwirkend überweisen müssen.

Anklage gegen Netzpolitik.org

Am 30. Juli sorgte der damalige Generalbundesanwalt Harald Range für einen Proteststurm in der deutschen Presse- und Medienlandschaft. Er hatte – einer Strafanzeige von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen folgend – Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Blogs Netzpolitik.org und Unbekannt eingeleitet. Der Vorwurf: Landesverrat. Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maaß Range in den vorzeitigen Ruhestand versetzt hatte, stellte dessen Nachfolger Peter Frank die Ermittlungen gegen die zwei Journalisten am 10. August ein. Über die Hintergründe berichtete unter anderem 3sat Kulturzeit unter dem Titel „Geheime Straftäter – Whistleblower unter Anklage?“.

Bei der Frage, welcher Standard für das „Internet der Dinge“ gelten soll, hat sich Deutschland gegen die US-amerikanischen Konzepte durchgesetzt. Ende August konnte die Plattform Industrie 4.0 das Industrial Internet Consortium (IIC) von ihrem Referenzarchitekturmodell RAMI 4.0 überzeugen. Bereits im Mai war es gelungen, China für den deutschen Ansatz zu gewinnen.