Forstwissenschaftler der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg (FVA) haben am vergangenen Mittwoch bei Bühl Varianten vorgestellt, wie mit Flugdrohnen Wälder als Forstwirtschaft besser geschützt werden können. Laut den Waldexperten besteht dringend Handlungsbedarf; auch weil der Wald sich immer schneller wandelt und die Erderwärmung sowie Schädlinge ihm zunehmend zusetzen.
Laut Forstminister Peter Hauk (MdL) eröffnet der Blick von oben neue Perspektiven und Möglichkeiten für das Monitoring, beispielsweise der Auerwild-Habitate. Dabei bezieht er sich zweifelsohne auf das Auerhuhn, welchem mittels EU-Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG), ein Vogelschutzgebiet zuzuweisen ist. Die Wikipedia bringt es auf den Punkt: „Für eine stabile Population werden etwa 50.000 Hektar zusammenhängende und ausreichend strukturierte Fläche benötigt. Die Populationen verhalten sich äußerst labil gegenüber Infrastruktur-Projekten, welche sie in ihrem Lebensraum einschränken, die Tiere bis hin zum Stresstod (im Winter) stören können.“ Ein Monitoring aus der Luft könnte den Lebensraum des Auerhuhns und anderen Lebewesen innerhalb einer Forstwirtschaft langfristig schützen und vor allem dokumentieren.
Forstwirtschaft: Ohne moderne Technologie, keinen zeitgemäßen Schutz
Anhand eines Demonstrationsflugs über der Auerwild-Pflegefläche am Hochkopf wurde der Drohneneinsatz durch die Forstwirtschaft-Spezialisten der FVA vorgeführt und erläutert (siehe Foto). Generell befasst sich derzeit die FVA mit den Einsatzmöglichkeiten der Drohnen für verschiedene Anwendungen bei der Bewirtschaftung der Wälder. Neben der Beobachtung des Auerhuhns sind beispielsweise die oben erwähnte Früherkennung von Borkenkäfer-Befall an Fichten sowie die Erfassung von Einzelbäumen im Rahmen von Waldinventuren weitere Möglichkeiten von Drohnenflügen im Wald. Den Forschern ist mittlerweile klar geworden, dass eine Beobachtung des Waldes ohne moderne Technologie nicht mehr zum Wohle des Waldes geschieht. Der Wald wandelt sich immer schneller und dem soll nun verstärkt aus der Luft begegnet werden – über spezielle Software können die geschossen Bilder beziehungsweise Videos dann detailliert ausgewertet werden.
Und wie sollte es auch anders sein: „Für eine wissenschaftlich exakte Erfassung von Waldbeständen und die Berechnung spezifischer Parameter benötigt man zusätzliche Grundlagen aus der Photogrammetrie, der Bildprozessierung, der Flugplanerstellung und nicht zuletzt Kenntnisse über die aktuelle Luftraumverordnung der jeweiligen Bundesländer“, weiß Stuart Krause, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HNEE, gegenüber der Forstpraxis zu berichten (siehe auch Multicopter: Drohnen als Paketboten der Zukunft). So müssen laut des Fachmagazins neben der Beachtung der Privatsphäre „vielerorts auch die naturschutzrechtlichen Bedingungen des Vogel- und Ökosystemschutzes eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Brutperiode seltener Vögel“.
Bilder: Thomas Weidner / FVA