Drohnen bieten faszinierende Möglichkeiten – doch mit dem Flugspaß kommen auch Pflichten. Wer eine Drohne steuert, muss gesetzliche Vorgaben beachten, Geozonen respektieren und für Schäden haften. Dieser Beitrag erklärt, was erlaubt ist, was häufig schiefläuft und warum eine passende Versicherung Pflicht ist – inklusive Tipps und Tools für sicheres Fliegen.
Rechtliche Grundlagen für Drohnenpilot:innen
Die private und gewerbliche Nutzung von Drohnen ist seit 2021 EU-weit einheitlich geregelt. Die europäische Drohnenverordnung 2019/947 unterteilt Flüge in drei Kategorien: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen.
Freizeitflüge bewegen sich in der offenen Kategorie, in der keine behördliche Genehmigung für einen Aufstieg erforderlich ist. Dennoch gibt es klare Auflagen.
Wer eine Drohne steuern will, die mehr als 249 Gramm wiegt oder mit einer Kamera ausgestattet ist, muss sich beim Luftfahrtbundesamt als UAS-Betreiber:in registrieren. Vorab muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Seit einiger Zeit müssen Drohnen, die neu auf den Markt kommen, mit einer C-Klassifizierung ausgestattet sein. Drohnen werden abhängig vom Gewicht und anderen technischen Eigenschaften in Klassen eingeteilt.
Während für Fluggeräte mit einer C0-Klasse kein Führerschein benötigt wird, muss man den EU-Kompetenznachweis ab der Klasse C1 absolvieren. Für Drohnen der Klasse C2 wird zudem das A2-Fernpilotenzeugnis erforderlich, wenn im Flug z.B. ein Mindestabstand von 150 Metern zu Industrie-, Gewerbe-, Wohn- und Erholungsgebieten nicht eingehalten werden kann. Insbesondere für Drohnen, die für optische oder thermische Inspektionen genutzt werden, kommt man so kaum am A2-Fernpilotenzeugnis vorbei.
Geozonen: Flugverbotszonen erkennen
Zwar sind die groben Rahmenbedingungen europaweit einheitlich. Dennoch gibt es einige Besonderheiten in Deutschland zu berücksichtigen. Denn in der Bundesrepublik existieren zahlreiche Gebiete, für die es gesonderte Regeln gibt. Man spricht von sogenannten geografischen UAS-Gebieten bzw. schlicht Geozonen.
Moderne Drohnen greifen auf Kartenmaterial zu, das auf solche Geozonen hinweist. Zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern oder Naturschutzgebieten.
Doch auf diese Warnsysteme allein kann man sich nicht verlassen. Denn das Kartenmaterial ist lückenhaft und nicht immer aktuell. Durch Großveranstaltungen oder andere vorübergehende Ereignisse wie Polizeieinsätze können Drohnenflüge untersagt sein, auch wenn das im Kartenmaterial der Drohnensoftware nicht ersichtlich ist.
Orientierung bietet die interaktive Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL). Grundsätzlich gelten jedoch die Bestimmungen der Luftverkehrsordnung, auch wenn Geozonen nicht im Kartendienst hinterlegt sind.
Es ist grundsätzlich empfohlen, sich ausgiebig mit den geografischen UAS-Gebieten zu beschäftigen. Nur so erfährt man, in welchen Situationen man fliegen darf.
Versicherungspflicht: Was ist vorgeschrieben?
In Deutschland schreibt das Luftverkehrsgesetz (§ 43 Abs. 2 LuftVG) für alle Drohnen – egal ob privat oder gewerblich genutzt – eine Haftpflichtversicherung vor. Diese muss Personen- und Sachschäden abdecken.
Viele klassische Privathaftpflichtversicherungen schließen zwar Drohnenflüge auf den ersten Blick mit ein. Doch bei genauerem Hinsehen ist der Schutz oft lückenhaft oder die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbestätigung kann nicht ausgestellt werden. Deshalb ist eine spezielle Police für Drohnen sinnvoll – abgestimmt auf das Gerät, das Startgewicht und den Einsatzzweck.
Wichtig: Der Versicherungsnachweis muss bei jedem Flug mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Ohne gültigen Nachweis droht ein Bußgeld. Besteht gar kein Versicherungsschutz, müssen Kosten Dritter persönlich beglichen werden.
Häufige Fehler und die Konsequenzen
Trotz wachsender Informationsangebote ist es nicht immer leicht für Freizeitpilot:innen, sich im Paragrafendschungel zurecht zu finden. Dadurch kommt es immer wieder zu Fehlern. Dazu zählen:
- Flüge in Geozonen, weil aktuelle Karten oder Hinweise fehlen
- Fehlender Versicherungsschutz, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist
- Verlust der Sichtverbindung, was grundsätzlich untersagt ist
- Flug über Menschenansammlungen, unabhängig vom Drohnentyp verboten
Verstöße gegen das Luftrecht sind kein Kavaliersdelikt. Bei den meisten Fehlern begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In einigen Fällen sind sogar mehrjährige Haftstrafen möglich. Doch noch viel entscheidender: Man gefährdet andere Menschen am Boden und in der Luft. Deswegen sollte es selbstverständlich sein, sich an die beschriebenen Regeln zu halten!
Fazit: Fliegen mit Verantwortung
Ob für Hobby, Fotoaufnahmen oder technische Anwendungen: Drohnen eröffnen neue Möglichkeiten. Gleichzeitig ist das Einhalten rechtlicher Vorgaben essenziell. Wer sich mit Regeln, Zonen und Versicherungsfragen vertraut macht, schützt nicht nur andere, sondern auch sich selbst vor unnötigen Risiken.
Neue Konzepte wie der U-Space, mit denen unbemannte Luftfahrzeuge in komplexe Luftraumstrukturen integriert werden sollen, werden künftig weitere Sicherheitsvorgaben mit sich bringen. Bis dahin bleibt der beste Schutz: fundiertes Wissen über die Gesetzeslage, technisches Verständnis und ein respektvoller Umgang im Luftraum und mit Betroffenen am Boden.