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2016 treten eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft. Das Bürokratieabbaugesetz soll die vor allem kleine Unternehmen und Startups entlasten sollen. Wir stellen die Eckpunkte des Bürokratieabbaugesetzes vor.

Erklärtes Ziel des Bürokratieentlastungsgesetzes ist es, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Ein zentraler Baustein ist die bereits zur Jahresmitte 2015 eingeführte „One in, one out“-Regel. Diese sogenannte Bürokratiebremse besagt bündig formuliert: Für jede neue Regel soll eine alte gestrichen werden. Die wichtigsten Aspekte des Entlastungsgesetzes, die mit Jahresbeginn 2016 in Kraft getreten sind, hier im Überblick:

Buchführung

Die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten steigen: Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 Euro (vorher: 50.000) beträgt und die maximal 600.000 Euro (vorher 500.000) umsetzen, sind von der Buchführung befreit. Analog dazu entfällt die Inventurpflicht.

Kurzfristige Beschäftigung

Die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent abführen zu können ermöglicht es Arbeitgebern, kurzfristige Aushilfen einzustellen. Die zugrundeliegende Verdienstgrenze im Einkommensteuergesetzes wurde angehoben. Setzte die Pauschalierung bisher voraus, dass der tägliche Arbeitslohn im Schnitt 62 Euro pro Tag nicht übersteigt, gilt künftig der Betrag von 68 Euro. Die Regelung ist eine Folge des gesetzlichen Mindestlohns, der bei einer Arbeitszeit von acht Stunden à 8,50 Euro 68 Euro ergibt.

Meldepflichten

Existenzgründer müssen im Jahr der Betriebseröffnung keine Umwelt- und Wirtschaftsstatistiken melden. In den beiden Folgejahren gelten die Meldepflichten nur, wenn der Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt. Ein weiteres Bündel von Entlastungen betrifft die Energiewirtschaft. Die Berichtspflichten im Rahmen des Biogasmonitorings wurden vereinfacht.

Bürokratieabbaugesetz:  Was bringt die Zukunft?

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, auch künftig weitere Schritte zur Entlastung von KMU zu unternehmen. Ein Beispiel hierfür ist das angedachte zentrale Register für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft, das 2017 bei der Bundesnetzagentur eingeführt werden soll. Unternehmen können den Melde- und Informationspflichten so gebündelt einfacher nachkommen.

Für ein Plus an Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird derzeit am „Einheitlichen Ansprechpartner 2.0“ gefeilt. Im Oktober 2015 wurden die Gestaltungsgrundsätze vorgestellt. Auch eine elektronische Beschwerdestelle soll eingerichtet werden.

Weil KMU durch neue rechtliche Regelungen besonders stark belastet werden, hat die Bundesregierung einen sogenannten KMU-Test eingeführt: Künftig müssen, bevor ein Bundesgesetz in Kraft tritt, systematisch die Belastungen für kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtig beziehungsweise ermittelt werden.

Weiterführende Leseempfehlungen:

Im Projekt „Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung“ wurde untersucht, wie Gründungen vereinfacht werden können.

Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema Bürokratieabbau und Gesetzgebung im europäischen Kontext.