Disclaimer: Für die Erstellung dieses Artikels wurde Copilot genutzt.
Auch wenn viele Schlagzeilen die Verschiebung der Hochrisiko-Regeln um ganze 16 Monate fokussieren, sollten Unternehmen den Stichtag 2. August 2026 nicht unterschätzen.
Ab diesem Datum sind vor allem Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Content behördlich besser durchsetzbar geworden.
Was jetzt zu tun ist
Nicht jedes Unternehmen steht beim Thema KI am selben Punkt. Entsprechend unterscheiden sich auch die Prioritäten im Umgang mit der EU-KI-Verordnung.
- Für Unternehmen mit KI-basiertem Geschäftsmodell
Unternehmen, die KI als Teil ihres Produkts oder ihrer Dienstleistung entwickeln, vertreiben oder integrieren.
Empfehlungen:
- Frühzeitig prüfen, welche Rolle das Unternehmen im Sinne des AI Acts einnimmt: Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler.
- KI-Systeme systematisch inventarisieren und dokumentieren.
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 analysieren und umsetzen.
- Prozesse für Risikobewertung, Qualitätsmanagement und technische Dokumentation aufbauen und dokumentieren.
- Die weitere Entwicklung der Hochrisiko-Vorschriften bis 2027/2028 aktiv beobachten.
- Rechtliche Prüfung neuer KI-Produkte bereits in der Entwicklungsphase verankern (“Compliance by Design”).
Stellt euch folgende strategische Frage:
Kann unser Unternehmen nachweisen, dass seine KI-Lösungen transparent, nachvollziehbar und regelkonform entwickelt werden?
- Für Unternehmen, die KI bereits im Arbeitsalltag nutzen
Einsatz von Tools, beispielsweise im Marketing, Kundenservice, Vertrieb, Personalwesen, Softwareentwicklung oder Wissensmanagement.
Empfehlungen:
- Eine Übersicht aller eingesetzten KI-Tools erstellen.
- Eine interne KI-Richtlinie definieren.
- Mitarbeitende regelmäßig zu Chancen, Risiken und Grenzen von KI schulen.
- Prüfen, ob KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen –nicht alles muss gekennzeichnet werden, diverse Abstufungen je nach dem substanziellen Beitrag der KI.
- Verantwortlichkeiten für den KI-Einsatz im Unternehmen benennen.
- Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen überprüfen.
Stellt euch folgende strategische Frage:
Können wir unseren KI-Einsatz gegenüber Kunden, Geschäftspartnern oder Behörden transparent erklären?
- Für Unternehmen, die KI erst einführen möchten
Die ersten Pilotprojekte oder Tools sind geplant, KI wird aber noch nicht breit eingesetzt.
Empfehlungen:
- Mit klaren, risikoarmen Anwendungsfällen starten.
- Bereits in der Pilotphase Mitarbeitende qualifizieren und sensibilisieren.
- Einen internen Verantwortlichen oder ein kleines KI-Team benennen.
- Frühzeitig Anforderungen aus Datenschutz, Informationssicherheit und AI Act berücksichtigen.
- Anbieter gezielt nach Compliance-, Sicherheits- und Transparenzinformationen fragen.
- Eine KI-Strategie entwickeln, die Geschäftsziele und regulatorische Anforderungen zusammenführt.
Übrigens: das KI-Innovation Lab des CyberForum berät als neutrale Anlaufstelle Unternehmen zu diesem Thema.
Stellt euch folgende strategische Frage:
Nutzen wir die Chance, KI von Anfang an strukturiert und regelkonform einzuführen?
- Für kleine Unternehmen ohne aktuelle KI-Nutzung
Viele KMU glauben, der AI Act betreffe sie nicht. Das ist häufig ein Irrtum.
Bereits die Nutzung von Standardwerkzeugen wie Microsoft Copilot, ChatGPT, Gemini oder KI-Funktionen in CRM-, ERP- oder Marketing-Systemen kann Berührungspunkte mit den Anforderungen des AI Acts schaffen. Insbesondere die Themen KI-Kompetenz, Transparenz und Governance sollten deshalb frühzeitig betrachtet werden.
Empfehlungen:
- Bestandsaufnahme vorhandener KI-Funktionen in bestehender Software durchführen.
- Grundlagenschulung für Führungskräfte und Mitarbeitende anbieten.
- Verantwortlichkeiten für zukünftige KI-Projekte festlegen.
- Die Entwicklung des AI Acts beobachten und bei Bedarf externe Beratung hinzuziehen.
Hinweis: Das KI-Innovation Lab bietet als neutrale Stelle Beratungen und Schulungen zu KI-Themen an.
Wichtige Quellen:
- EUR-Lex (Offizieller Gesetzestext)
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act)
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng [eur-lex.europa.eu]
- Europäische Kommission / AI Act Service Desk
Timeline for the Implementation of the EU AI Act
https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act [ai-act-ser….europa.eu]
- Europäische Kommission / AI Act Service Desk
Article 113: Entry into Force and Application
https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-113 [ai-act-ser….europa.eu]
- Rat der Europäischen Union (Consilium)
Timeline – Artificial Intelligence Act / AI Omnibus
https://www.consilium.europa.eu/en/policies/artificial-intelligence-act/timeline-artificial-intelligence/ [consilium.europa.eu]
- Europäisches Parlament (EPRS)
The Timeline of Implementation of the AI Act (Juni 2025)
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2025/772906/EPRS_ATA%282025%29772906_EN.pdf [europarl.europa.eu]
- Juristische Quelle
Taylor Wessing – AI Act Hub (laufend aktualisierte juristische Einordnung und Umsetzungshinweise)
https://www.taylorwessing.com/en/insights-and-events/insights/2024/03/eu-ai-act-hub
Hinweis: Für rechtlich verbindliche Aussagen sind EUR-Lex und die Veröffentlichungen der EU-Institutionen maßgeblich. Juristische Fachquellen unterstützen bei der praktischen Einordnung und Auslegung.
| EU AI Act: Was ändert sich zum 02.08.2026? | ||||
| Stand: 30.07.2026. Überblick über neue, verschobene und bereits geltende Pflichten.
Für die Tabelle wurde Copilot eingesetzt. |
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| Thema | Ab 02.08.2026 | Noch nicht / anders geregelt | Bedeutung für Unternehmen | Einordnung |
| Transparenzpflichten, Art. 50 | Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren. KI-generierte oder manipulierte Inhalte müssen je nach Fall gekennzeichnet werden. | Für bestimmte technische Kennzeichnungen gilt eine Übergangsfrist bis 02.12.2026. | Relevant für Chatbots, Kundenkommunikation, KI-Bilder, Videos, Audio und Deepfakes. | Jetzt umsetzen |
| Durchsetzung und Governance | Anwendbare Regeln werden behördlich relevanter, u. a. zu Transparenz, KI-Kompetenz, Verboten und GPAI. | Nicht alle Pflichten gelten gleichzeitig für alle KI-Systeme. | Unternehmen sollten KI-Inventar, Zuständigkeiten, Schulungsnachweise und Lieferanteninformationen bündeln. | Gover-nance nötig |
| Hochrisiko-KI nach Anhang III | Keine Anwendung zum 02.08.2026. | Die Regeln sind auf 02.12.2027 verschoben. | Vorbereitung bleibt wichtig: Klassifizierung, Risikomanagement, Dokumentation und Human Oversight. | Vorbereit-en |
| Hochrisiko-KI in regulierten Produkten | Keine Anwendung zum 02.08.2026. | Für eingebettete Hochrisiko-KI gilt nach aktueller Timeline der 02.08.2028. | Relevant etwa für Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Aufzüge, Luftfahrt oder Wasserfahrzeuge. | Später relevant |
| Bereits geltende Pflichten | Am 02.08.2026 kommen diese nicht neu hinzu. | KI-Kompetenz und Verbote gelten seit 02.02.2025, GPAI-Regeln seit 02.08.2025. | Auch ohne Hochrisiko-KI können Unternehmen betroffen sein. | Bereits in Kraft |
| Neue Verbote und Übergang Art. 50(2) | Nicht direkt am 02.08.2026. | Zum 02.12.2026 folgen neue Verbote zu bestimmten Deepfake-Inhalten und das Ende einzelner Übergangsfristen. | Wichtig für Anbieter und Nutzer generativer Bild-, Video-, Audio- oder Textsysteme. | Folge-termin beachten |
von Katharina Burgmaier



















