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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verbessert für Existenzgründerinnen und -gründer sowie Betriebsübernehmerinnen und -übernehmer den Zugang zu stillen Beteiligungen und stellt hierfür knapp 700.000 Euro zur Verfügung.

„Ein zentrales Anliegen des Wirtschaftsministeriums ist es, den Gründerinnen und Gründern sowie den Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern im Land möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten. Für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in Baden-Württemberg ist es von großer Bedeutung, dass möglichst viele, auch kapitalschwache Gründungen und Unternehmensnachfolgen eine Chance erhalten, über die schwierige Startphase hinaus zu kommen. Dafür sind sie auf eine für sie tragfähige Finanzierung angewiesen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 23. Juni in Stuttgart.

Der Zuschuss des Landes wird über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH an Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger aus dem Land weitergeleitet. Die MBG ist im Feld der Beteiligungsfinanzierung ein zentraler Partner des Landes Baden-Württemberg und ein wichtiger Bestandteil seiner Förderpolitik.

„Für viele Gründerinnen und -gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger ist es trotz der gegenwärtig günstigen Finanzierungsbedingungen oft weiterhin sehr schwierig, an die erforderlichen Finanzierungsmittel zu kommen. Diese Lücke kann das Angebot der MBG schließen. Durch die Förderung des Landes werden stille Beteiligungen leichter tragbar“, so die Ministerin.

Unzureichende Sicherheiten oder geringes Eigenkapital sind oft der Grund dafür, dass die erforderliche Unternehmensfinanzierung nicht zustande kommt. Dadurch wird die Umsetzung erfolgversprechender wirtschaftlicher Ideen verhindert, Investitionen unterbleiben. Die Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals und die damit verbundene Verbesserung der Bonität erweitern den Kreditrahmen und vergünstigen die Finanzierungskonditionen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass eine tragfähige Gesamtfinanzierung überhaupt erst möglich wird.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau