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COVID-19 stellt unsere Gesellschaft vor völlig neue Herausforderungen. Besonders hart treffen die Auswirkungen der Krise schon jetzt kleinere und mittlere Unternehmen sowie Gründer und Selbstständige. Bund und Land reagieren mit Soforthilfen. Ein Überblick.

Unterschiedliche Branchen sind von der Corona-Krise unterschiedlich stark betroffen. Ein Programmierer oder Community Manager spürt die unmittelbaren Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aktuell weniger, als beispielsweise ein Kinobetreiber oder Hochzeitsfotograf, dem von einem Tag auf den anderen sämtliche Einnahmen weggebrochen sind. Am Ende sitzen wir aber alle im selben Boot – und Solidarität ist dieser Tage wichtiger denn je.

Aufgrund des Ausmaßes der Krise, reicht Solidarität allein aber leider nicht aus – und so haben Bund und Länder kurzerhand eine Reihe von Soforthilfe-Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Maßnahmen auf Bundesebene

Auf Bundesebene wurde ein „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ ins Leben gerufen, der aus einem „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ besteht. Wer sich ausführlich informieren möchte, kann das hier und hier tun.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Die Beantragung ist beispielsweise bereits möglich, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
  2. Steuerliche Maßnahmen. Die Stundung von Steuerzahlungen wird unbürokratisch erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Zudem wird auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge verzichtet, sofern diese im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
  3. Liquidität von Unternehmen. Bereits bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet. Das betrifft unter anderem die KfW-Kredite für Unternehmen und die ERP-Kredite für junge Unternehmen. Auf der Website der KfW-Bank wurde eigens dafür eine entsprechende Seite eingerichtet.

Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg

Mit Hochdruck arbeitet auch das Land Baden-Württemberg an einem „Rettungsschirm für Unternehmen“, mit dem insbesondere auch Solo-Selbstständigen und kleineren Unternehmen geholfen werden soll. Die ausführliche Meldung dazu kann hier eingesehen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • bereitgestellt werden Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
  • einmalig bis zu 9.000 Euro: Solo-Selbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeitern.
  • einmalig bis zu 15.000 Euro: Betriebe bis 10 Mitarbeiter.
  • einmalig bis 30.000 Euro: Betriebe bis 50 Mitarbeiter.
  • der Antrag erfolgt über die Website des Landes und ist für Betroffene voraussichtlich ab 25. März möglich.

Diese Sofortmaßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der freien Berufe kurzfristig die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Weitere Maßnahmen sind geplant. So hat beispielsweise die L-Bank bereits eine Seite zur Corona-Krise veröffentlicht, auf der sich betroffenen Unternehmen über Kredite und Förderungen informieren können.

Dort gibt es schon jetzt eine Reihe von Förderkrediten für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Eine gebührenfreie Hotline unter 0800 40 200 88 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) wurde ebenfalls eingerichtet.

Unterstützung durch das CyberForum

Selbstverständlich unterstützt auch das Karlsruher CyberForum in diesen schwierigen Zeiten jeden vom Freelancer bis hin zum mittelständischen Unternehmen.

Die komplette Übersicht findet ihr hier.

Frank Feil, Jahrgang 1986, berät und schult regionale sowie überregionale Unternehmen in den Bereichen Social Media und Corporate Publishing. Zudem ist er als freier Autor tätig. Schon von Kindesbeinen an fasziniert ihn alles, was mit Technik und dem Internet zu tun hat. Seit 2006 ist er als Blogger und Community Manager im Netz unterwegs.